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Gesetz zur Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes - Einführung der Individualverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof

01. Juni 2018

Pressemitteilung von Dr. Werner Pfeil MdL

Dr. Werner Pfeil, MdL
Dr. Werner Pfeil, MdL

Düsseldorf. Am 6. März 2018 haben die Fraktionen von CDU und FDP den Gesetzentwurf zur Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes - Einführung der Individualverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP wollen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit schaffen, dass Einzelpersonen eine Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen erheben können. Jeder soll künftig den Verfassungsgerichtshof mit der Behauptung anrufen können, durch die öffentliche Gewalt des Landes in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte verletzt zu sein. „Damit sollen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlichem Handeln auf Landesebene gestärkt werden", so Werner Pfeil Vorsitzender des Rechtsausschusses im Landtag Nordrhein-Westfalen.

Am 30. Mai 2018 erfolgte zur Gesetzesinitiative eine Expertenanhörung im Rechtsausschuss, in der sich namhafte Verfassungsrechtler zur Einführung einer Individualverfassungsbeschwerde äußerten. Es wurde nochmals dargestellt, dass es um eine verfassungspolitische Entscheidung ging, die von allen Sachverständigen befürwortet wurde, wobei jedoch auch der Hinweis kam, dass zwar die Verfassung des Landes NRW hierzu nicht geändert werden müsste, aber, wegen der hohen Bedeutung, dies doch in die Verfassung des Landes NRW eingebaut werden könnte.

Weiter wurde diskutiert, ob ein Annahmeverfahren oder Ausschlußverfahren für "offensichtlich unzulässige oder unbegründete" Anträge eingeführt werden sollte. Zu den Sachverständigen zählte auch Hans-Jürgen Papier, der bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts war. Er meinte: "Ich halte es an der Zeit, dass auch der Verfassungsgerichtshof in NRW über eine Landesverfassungsbeschwerde verfügen sollte."

Der Verfassungsgerichtshof in Münster wird durch die neue Aufgabenübertragung aufgewertet. Es bleibt jedoch die Einschränkung, dass gegen Entscheidungen von Bundesgerichten und gegen die Anwendung von materiellem Bundesrecht kein Rechtsschutz gewährt wird. Zuständig wird er daher sein für die Überprüfung von NRW-Landesgesetzten und Urteilen, die darauf fußen, wie beispielsweise (Polizeirecht, Versammlungsrecht etc.).

Insgesamt gab es großen Zuspruch von den Sachverständigen, weil das Gesetzesvorhaben die Bürgerrechte stärkt, zu einer Schärfung des Profils des Verfassungsgerichtshofs und zu einer höheren Integrationswirkung der Landesverfassung führt. „Mit Blick auf viele andere Bundesländer in denen es eine Individualverfassungsbeschwerde gibt, ist dieses Rechtsmittel in Nordrhein-Westfalen zum Schutz von Bürgerrechten mehr als überfällig“, freut sich Werner Pfeil über den positiven Verlauf der Expertenanhörung.

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