FDP Kreisverband Aachen-Land

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Sicherheit und Bürgerrechte – wir machen beides!

15. März 2019

Marc Lürbke, stellvertretender Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW zum neuen Polizeigesetz.

Marc Lürbke MdL
Marc Lürbke MdL

Düsseldorf. Der NRW-Landtag hat im Dezember letzten Jahres das umstrittene neue Polizeigesetz (PolG) verabschiedet. Vorausgegangen waren monatelange Debatten und mehrfache Änderungen, nachdem Kritiker und Demonstraten massive Bedenken gegen die neuen Regelungen beim Unterbindungs- beziehungsweise Sicherheitsgewahrsam geäußert hatten. Neben den Koalitionsfraktionen CDU und FDP stimmte auch die SPD für die Novelle. Das neue Gesetz weitet die Befugnisse der Polizei bei der Terrorabwehr und Alltagskriminalität deutlich aus – insbesondere bei der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und dem Umgang mit Gefährdern.

Eine Einordnung von Marc Lürbke MdL zum Polizeigesetz und zur Kritik an der Quellen-TKÜ von netzpolitik.org:

Die NRW-Koalition hat versprochen die Sicherheit in NRW zu verbessern. Challenge accepted! Und wir machen im Gegensatz zur Vorgängerregierung dabei konsequent unsere Hausaufgaben: Wir stellen so viele neue Polizisten ein, wie noch nie in der Geschichte unseres Landes. So haben wir nach der Regierungsübernahme umgehend die Zahl der Neueinstellungen auf 2.300 erhöht, im aktuellen Haushaltsentwurf sind es nun sogar 2.500 Stellen für junge Kommissaranwärter und -anwärterinnen! (Zum Vergleich: Unter Rot-Grün waren es zu Beginn 1.100 Stellen). Wir statten unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten endlich mit besserer und moderner Ausstattung aus – das ist dringend nötig, gerade im Bereich der Digitalisierung. Und wir geben unserer Polizei da wo es nötig ist und Sinn macht, mit einem geänderten Polizeigesetz das erforderliche rechtliche Handwerkszeug an die Hand um im Kampf gegen Kriminalität und Terror richtig aufgestellt zu sein – und zwar rechtssicher und im Einklang mit der Verfassung.

Für eine moderne Sicherheitspolitik in NRW

Der Innenausschuss des Landtags hatte das Gesetz bereits vorab in geänderter Form beraten und beschlossen. Eine breite Mehrheit für den geänderten Gesetzentwurf zeichnete sich auch für die abschließende Abstimmung in zweiter Lesung im Plenum des Landtags ab. Dass die oppositionelle SPD das Gesetzesvorhaben dabei nicht ablehnen würden, bestätigte umso mehr unseren Kurs der richtigen Balance von Freiheit und Sicherheit. Weniger verwunderlich war hingegen, dass die Grünen trotz unserer umfassenden Änderungen als einzige Fraktion gegen den geänderten Gesetzentwurf gestimmt haben. Wenig verwunderlich, weil die Grünen mit dem Thema Innerer Sicherheit oder Unterstützung unserer Polizeibeamten bekanntermaßen so ihre Probleme haben – zu beobachten in nahezu jeder Sitzung des Innenausschusses. Wer außerdem gemeinsam mit Verfassungsfeinden und Linksextremisten – wie bei der Demo in Düsseldorf – Stimmung gegen das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit macht, muss sich die Frage gefallen lassen, ob es ihm wirklich noch um die Sicherheit der Bürger in NRW geht. Der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Sebastian Fiedler sprach hier sogar von einem Skandal: „Die NRW-Landtagsfraktion der Grünen macht sich gemein mit der Interventionistischen Linken, der Marxistisch-Leninistischen Partei, also verfassungsfeindlichen Organisationen, die am Hambacher Forst mit Zwillen auf die Polizei schießen.“ Teile der Kritiker des Gesetzes scheinen also womöglich weniger ein Problem mit dem Polizeigesetz, sondern eher mit der Polizei und dem Rechtsstaat im Allgemeinen zu haben. Um es klar zu sagen: Das ist ausdrücklich nicht unser Kurs. Wir wollen unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bestmöglich unterstützen, ihren Job machen zu können – der ist heutzutage schon herausfordernd genug. Wir machen uns stark für einen funktionierenden und wehrhaften Rechtsstaat, in dem sich Bürgerinnen und Bürger überall und zu jeder Zeit sicher fühlen können. Statt anlassloser Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger, wollen wir Terroristen und Kriminellen ganz gezielt und konsequent auf den Füßen stehen. Das ist Leitlinie unserer Sicherheitspolitik und auch dieses Gesetzes. Für uns als Freie Demokraten gehören dabei Bürgerrechte und Sicherheit zusammen!

Viele Änderungen am Gesetz: Was lange währt, wird noch besser

Polizeigesetz ist nicht Polizeigesetz: Es macht eben einen Unterschied, ob die FDP mitregiert oder nicht. Unsere Änderungen in NRW stehen deshalb – übrigens ganz anders als beispielsweise in Bayern – auf rechtsstaatlichen Füßen. Denn nur ein rechtssicheres Gesetz macht NRW auch sicherer. Darum haben wir von Anfang an in diesem langen parlamentarischen Verfahren betont, dass wir alle Expertenanhörungen zum Gesetzentwurf sehr ernst nehmen und die Ergebnisse gründlich auswerten werden. Bereits in der ersten Anhörung von Sachverständigen gab es grundsätzliche Zustimmung und Unterstützung für den Gesetzentwurf, in einigen Punkten hat sich allerdings gezeigt, dass er noch verbessert werden sollte. Änderungsbedarf haben wir beispielsweise bei der Dauer des Unterbindungsgewahrsams, dem Begriff der „drohenden Gefahr“ oder bei der Frage der genauen Ausgestaltung der Quellen-TKÜ gesehen und diese Punkte nun gemeinsam noch rechtssicherer im Gesetz verankert. Fast unisono war daher in der zweiten Anhörung der Tenor wie die Aussage des Sachverständigen Prof. Thiel: „Ich kann sagen, dass es gelungen ist, durchaus eine Optimierung und Präzisierung im Vergleich mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf herbeizuführen, den ich insgesamt auch schon nicht für verfassungsrechtlich bedenklich gehalten habe. Es zeigt im Grunde schon die Beratungshistorie und dass man sich so viel Zeit genommen hat, die Dinge zu erörtern und noch eine zweite Anhörung durchzuführen, dass man sehr darum ringt, eine grundrechtskonforme, aber auch für die Polizeibehörden handhabbare Fassung des neuen Polizeigesetzes zu schaffen.“ Wichtig zu wissen: Auch der liberale Bürgerrechtsflügel von Burkhard Hirsch bis Gerhart Baum unterstützte den durch die Fraktionen von CDU und FDP geänderten Gesetzentwurf, der am 12. Dezember 2018 in Düsseldorf verabschiedet wurde.

Und doch regt sich noch immer Kritik von einigen bekannten Gegnern von Polizeigesetzen wie beispielsweise netzpolitik.org. Das ist natürlich in Ordnung, nicht jeder muss alles für richtig erachten. Zur Wahrheit gehören aber immer alle Fakten.

Quellen-TKÜ: Notwendigkeiten anerkannt, Bürgerrechte geschützt!

Ins Zentrum der Kritiker gerät dabei – trotz der vielen Änderungen im Gesetz – fast ausschließlich die Einzelmaßnahme der Quellen-TKÜ, also die polizeiliche Möglichkeit, Nachrichten auf verschlüsselten Messengerdiensten wie Whatsapp bei drohenden terroristischer Straftaten mit vorheriger richterlicher Entscheidung in den Blick nehmen zu dürfen. Die tatsächliche Notwendigkeit dieser Maßnahmen abzulehnen gilt mittlerweile auch unter führenden Bürgerrechtlern als praxisfern. Denn die Kommunikationsmöglichkeiten haben sich im 21. Jahrhundert verändert, und auch terroristische Gefährder agieren nicht mehr im Wählscheibenzeitalter. Was unsere Sicherheitsbehörden im Analogen bereits dürfen, kann deshalb im Digitalen nicht per se ausgeschlossen sein. Das Bundesverfassungsgericht hat daher sowohl die Telekommunikationsüberwachung als auch die Quellen-TKÜ bereits 2016 in einem Grundsatzurteil für grundgesetzkonform erklärt. Trotzdem stellen sich bei dem Zugriff auf verschlüsselte Messengerdienste natürlich grundsätzliche Fragen: Wird der Staat hier zum Hacker? Müssen Sicherheitslücken, die den Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation überhaupt erst ermöglichen, nicht umgehend geschlossen werden? Muss der Rechtsstaat deshalb etwa tatenlos zuschauen, wenn sich Gesprächsverläufe von terroristischen Gefährdern von SMS und Telefon zu Whatsapp und Telegram verlagern? Die Debatte ist also ein echtes Spannungsfeld zwischen Theorie und Praxis. Die FDP-Landtagsfraktion hat sich jedoch nicht in den Elfenbeinturm der reinen Lehre verzogen, sondern hat gemeinsam mit dem Koalitionspartner und auch unter Beteiligung unser führenden Bürgerrechtler hart daran gearbeitet, ein Gesetz vorzulegen, welches polizeiliche Notwendigkeiten und den Schutz von Bürgerrechten in Einklang bringt. Denn uns Freien Demokraten im Landtag NRW ist klar: Der Rechtsstaat muss besser ausgestattet sein als das Verbrechen und Bürgerrechte müssen dabei stets gewahrt bleiben.

Klare Regeln und Protokollierungspflichten bei der Quellen-TKÜ

Daher ist die Eingriffsmöglichkeit der Quellen-TKÜ nur in ganz engen Grenzen – wie Terrorgefahr – erlaubt. (Schon deshalb entbehren die jüngst geäußerten Bedenken von Netzpolitik.org, die Quellen-TKÜ könne in Nordrhein-Westfalen vornehmlich im Bereich der Drogendelikte eingesetzt werden jeglicher Tatsachengrundlage – die Autorin müsste es eigentlich besser wissen, sie war bei der Anhörung doch dabei.) Bereits in der Einbringungsfassung des Polizeigesetzes wurden klare Leitplanken gezogen – so gibt es mit der FDP eben keine verfassungswidrige Onlinedurchsuchung wie beispielsweise in Bayern. Alle Maßnahmen müssen zudem durch einen unabhängigen Richter angeordnet werden. Durch eindeutige Vorschriften haben wir dafür gesorgt, dass – wie qua Verfassung gefordert – nur laufende Telekommunikation abgehört und verwendet werden darf. Zudem wird auch diese neue Regelung – wie auch das gesamte Polizeigesetz – bis Ende 2022 umfassend evaluiert und überprüft. Auch dies ist im Gesetz verankert. Doch nicht nur das: Durch unsere Änderung am Gesetzentwurf wird zudem eine nachträgliche Rechtsschutzmöglichkeit eingebaut. Dies gibt es in keinem anderen Bundesland und zeigt, wie wichtig uns die rechtssichere Ausgestaltung ist. Die genaue Angabe zur verwendeten Software – also Hersteller und Version – wird in NRW nicht nur in der Polizeiakte, sondern auch in der Verwaltungsakte aufgenommen. Das ermöglicht dem Betroffenen die nachträgliche Überprüfung, dass die Quellen-TKÜ nur die laufende Kommunikation betroffen hat. Eine vorherige Zertifizierungspflicht der durch die Behörden eingesetzten Software wäre auch für die NRW-Koalition wünschenswert gewesen. Ohne die praktische Anwendbarkeit völlig ad absurdum zu führen ist dies jedoch kaum umsetzbar, da für jeden Update-Stand jedes Betriebssystems der Quellcode in Wahrheit erneut zertifiziert werden müsste. Hier treffen Theorie und Praxis dann schonungslos aufeinander. Deswegen haben wir stattdessen die Protokollierungspflichten genau herausgearbeitet und eröffnen jedem Betroffenen durch Zugriff und Verwendungsmöglichkeit der Protokolldaten eine nachträgliche umfassende Überprüfung.

Gesetz mit Vorbildcharakter!

All diese bürgerrechtsschützenden Leitplanken unterscheiden das geänderte Polizeigesetz in NRW von vielen anderen Gesetzeswerken und beinhaltet somit im Ländervergleich die wohl sauberste und differenzierteste Regelung zur Quellen-TKÜ. Nordrhein-Westfalen könnte deshalb Vorbild sein für andere Bundesländer oder den Bund. Denn allein schon ein Blick ins grün-regierte Baden-Württemberg zeigt, dass NRW hier sehr wohl den Unterschied macht: Just heute wurde Verfassungsbeschwerde gegen die dortige grüne Regelung der Quellen-TKÜ eingereicht, deren Ausgestaltung interessanterweise weit über das von uns eng begrenzte Maß in NRW herausgeht (und in BaWü teils noch nicht einmal eine richterliche Entscheidung voraussetzt). Das spricht für sich und ist entlarvend. Dabei hätten die Grünen doch nur Bürgerrechtlern wie Burkhart Hirsch zuhören müssen. Denn nicht ohne Grund klagt er gegen den Staatstrojaner im Bund, während er unsere Regelung in NRW begrüßt. Auch das spricht für sich – nämlich dass wir es ernst meinen: NRW sicherer machen und Bürgerrechte wahren – beides gehört zusammen!

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(Hans-Dietrich Genscher)

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