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Infos zum Bürgergeld

13. Oktober 2022

von Jens Teutrine MdB, Sprecher für Bürgergeld der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag

Bürgergeld


WAS IST DAS BÜRGERGELD?

Das Bürgergeld ist die Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitslose und wird das bisherige Hartz-IV-System ab dem 01.01.2023 schrittweise vollumfänglich reformieren. Mit der Bürgergeldreform passen wir das Grundsicherungssystem den aktuellen und künftigen Herausforderungen des Arbeitsmarktes an.

WAS IST DAS NEUE AM BÜRGERGELD?

Ziel der Bürgergeldreform ist ein Sozialstaat, der nicht nur Bedürftigkeit versorgt, sondern Chancen ermöglicht, um sich von der Abhängigkeit von Sozialleistungen zu befreien. Wir machen die Grundsicherung unbürokratischer, schaffen mehr Fairness und Leistungsgerechtigkeit.

Auf Initiative der Freien Demokraten verbessern wir in einem ersten Schritt endlich die Hinzuverdienstregeln für Erwachsene und Jugendliche. Durch das neue Weiterbildungsgeld und die Abschaffung des sogenannten Vermittlungsvorrangs begegnen wir den Herausforderungen des Arbeits- und Fachkräftemangels und unterstützen diejenigen, die sich durch eine berufliche Qualifikation aus der Arbeitslosigkeit befreien wollen.

Das Nachholen eines Berufsabschlusses soll zukünftig bei Bedarf in drei, statt in zwei Jahren möglich sein. Zudem soll es leichter werden, Grundkompetenzen zu erwerben. Und mit einem neuen Regelinstrument – dem Coaching – sollen auch aufsuchend Menschen erreicht werden, die es besonders schwer haben, Fuß zu fassen.

Aber Solidarität ist keine Einbahnstraße – wer sich aus eigener Kraft helfen kann, dem müssen wir das auch abverlangen. Es bleibt beim Prinzip „Fördern und Fordern“! Das Bürgergeld soll eine Überbrückung nach Schicksalsschlägen sein und keine Alternative zur Erwerbstätigkeit.

WARUM WOLLEN WIR HARTZ-IV REFORMIEREN?

Die Arbeitsmarktsituation hat sich seit Einführung der Hartz-Reformen Anfang der 2000er ins Gegenteil gekehrt. Aus Massenarbeitslosigkeit wurde Arbeitskräftemangel. Auf der einen Seite fehlt eine unglaubliche Zahl von Arbeits- und Fachkräften und auf der anderen Seite stagniert seit Jahren die Zahl der Langzeitarbeitslosen und Menschen stecken in der sozialen Bedürftigkeit fest. Es braucht einen Sozialstaat mit einer verbesserten Arbeitsvermittlung, die Angebot und Nachfrage an Arbeitskräften zusammenbringt und Qualifizierung massiv vorantreibt. Aber am Wichtigsten: Arbeit muss sich lohnen, dafür braucht es entsprechende Erwerbsanreize.

BILDUNG, BILDUNG, BILDUNG

Eine wichtige Neuerung ist, dass das Bürgergeld stärker auf Aus- und Weiterbildung setzt. Denn eine abgeschlossene Berufsausbildung ist der Königsweg in den deutschen Arbeitsmarkt, aber auch andere Qualifizierungsmaßnahmen erhöhen die Chancen, sich langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Derzeit haben zwei Drittel aller Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene berufliche Ausbildung.

Hartz-IV-Empfänger

Im Bürgergeld wird der sogenannte Vermittlungsvorrang abgeschafft. Dieser sorgte dafür, dass der Versuch kurzfristig in Arbeit zu vermitteln immer Vorrang vor der Qualifizierung hat, auch wenn dies nicht dazu führt, Menschen nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zukünftig wird der richtige Weg individuell entschieden.

Außerdem sollen durch die Einführung eines Weiterbildungsgeldes in Höhe von 150 Euro pro Monat Geringqualifizierte einen stärkeren Anreiz zum Nachholen einer beruflichen Qualifizierung erhalten.

Gleichzeitig müssen Weiterbildungen auch an individuelle Umstände angepasst werden. Dabei geht es stets darum die Waage zwischen Erwerbsanreiz in Anbetracht des Arbeitskräftemangels und Qualifizierung in Hinsicht auf den Fachkräftemangel zu halten.

LEISTUNGSGERECHTIGKEIT

Hartz-IV hat über Jahre die absurde Situation geschaffen, dass es sich für die meisten Menschen im Leistungsbezug nicht gelohnt hat, Arbeit aufzunehmen und sich aus der Bedürftigkeit zu befreien. Bei Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften – also wenn das Elternhaus Hartz-IV bezieht – durften sie bei Minijobs von 450 Euro nur 170 Euro behalten. Mit dem Bürgergeld schaffen wir die Anrechnung von Minijobs bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich in Ausbildung befinden, komplett ab. Sie sollen die Erfahrung machen können, dass sich Arbeit immer lohnt.

Auch für Erwachsene im Leistungsbezug verbessern wir die Zuverdienstregelungen in einem ersten Schritt bis zur endgültigen Reform der Hinzuverdienstregelungen. Einkommen zwischen 520 Euro und 1000 Euro werden künftig nur noch mit 70 Prozent statt aktuell 80 Prozent angerechnet. Mit diesen verbesserten Hinzuverdienstregelungen für Erwachsene oberhalb der Minijob-Grenze setzen wir Arbeitsanreize, damit sich Arbeit und die Ausweitung der Arbeitsstunden lohnt. Davon profitieren ab Mitte 2023 460.000 Menschen.

MEHR ACHTUNG VOR DER LEBENSLEISTUNG - VERMÖGEN SCHÜTZEN

Der Grundsatz gilt: Wer sich selber helfen kann, soll und muss das tun. Allerdings dürfen wir auch nicht dafür sorgen, dass Menschen, die Schicksalsschläge erleiden, ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen, bis sie wieder in Beschäftigung finden – denn so manifestiert sich Hilfsbedürftigkeit. Personen, die kurzzeitig auf Solidarität angewiesen sind, sollen daher nicht ihre Altersvorsorge oder ihr erarbeitetes Eigentum verwerten müssen.

Deshalb wird, wie vergangene Legislaturperiode von der FDP-Bundestagsfraktion beschlossen, das Schonvermögen erhöht. Die Einführung der Karenzzeit für Vermögen dient insbesondere der Idee, sich in der ersten Zeit voll und ganz auf die Eingliederung in Arbeit zu konzentrieren. Nach Ablauf der Schonfrist allerdings ist es ein Gebot der Solidarität sich auch selbst zu helfen, wo es möglich ist und bestimmte Vermögen zu verwerten.

WIRD HARTZ IV JETZT ZU EINEM „BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN“?

Nein. Wir bleiben beim Prinzip „Fördern und Fordern“. Es gibt keine sanktionsfreie Zeit im Bürgergeld. Wer wiederholt nicht zu Terminen erscheint oder sich nach einer anfänglichen sog. „Vertrauenszeit“ Weiterbildungen und Arbeitsgelegenheiten verweigert, wird auch zukünftig mit Sanktionen belegt. Dies ist aus Sicht der Freien Demokraten ein Gebot der Fairness gegenüber denjenigen, die mit ihren Steuern Sozialleistungen finanzieren.

Leistungsbeziehern, die gegen ihre Mitwirkungspflichten verstoßen oder Termine nicht wahrnehmen, können weiterhin bis zu 30 Prozent der Leistungen gekürzt werden. Damit wird das Maximum an Sanktionierung ausgeschöpft, das das Bundesverfassungsgericht zulässt. Auch innerhalb der Vertrauenszeit werden sogenannte Meldeversäumnisse, also wenn Termine beim Jobcenter nicht wahrgenommen werden, mit 10 Prozent – wie bisher auch – sanktioniert.

WIE HOCH WIRD DAS BÜRGERGELD SEIN?

Die Regelsätze der Grundsicherung werden bereits im Hartz-IV-System jährlich zum 1. Januar turnusgemäß an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Beim neuen Bürgergeld wird auch künftig die jährliche Erhöhung auf Basis der Inflation berechnet – aber nicht mehr erst bis zu 1,5 Jahre später. Denn bei hoher Inflation ist dieser Zeitraum zu lang. Zugleich bleibt die Berechnungsmethode des Existenzminimums wie bisher – fair.

Anders als zuvor von Arbeitsminister Heil gefordert, halten wir an der heute geltenden Methodik zur Regelsatzberechnung fest. Der Regelsatz wird ab dem 1. Januar 2023 von heute 449 Euro auf 502 Euro angehoben. Den Herausforderungen der dynamischen Preisentwicklungen begegnen wir, indem die Inflationsanpassung künftig nicht nur rückwirkend, sondern vorausschauend berechnet wird. Wenn die Steigerung der Inflation geringer als erwartet ausfällt, wird dies mit der Inflationsanpassung im Folgejahr verrechnet.

Damit lösen wir das Problem, dass die Höhe des Regelsatzes den Preisentwicklungen stets hinterherhinkt und bei starken Preissteigerungen das Existenzminimum durch Einmalzahlungen abgesichert werden muss.

Gleichzeitig muss der Grundsatz gelten, dass der, der arbeitet auch immer spürbar mehr hat, als der, der nicht arbeitet. Deswegen sind der Abbau der Kalten Progression und eine Erhöhung des Steuergrundfreibtrags wichtige Schritte. Genau wie beim Regelsatz muss das gesamte Steuersystem automatisch an die Inflation angepasst werden.

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(Hans-Dietrich Genscher)

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