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FDP kritisiert Drohneneinsatz durch Behörden

29. März 2024

Pfeil: „Dieser Beschluss ignoriert die grundlegenden Rechte und die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger!“

Dr. Werner Pfeil
Dr. Werner Pfeil MdL, Sprecher im Rechtsausschuss, Sprecher für Europa und Internationales, Sprecher im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Hochwasserkatastrophe“. Foto: FDP

Düsseldorf. Am 15.02.2024 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass Drohnenflüge einer Gemeinde über privaten Grundstücken unzulässig sind. Als FDP-Landtagsfraktion NRW engagieren wir uns seit Längerem dafür, dass es eine gesetzliche Regelung für den Drohneneinsatz durch Behörden in Nordrhein-Westfalen geben muss. Im Innenausschuss des Landtags wurde der Antrag zur gesetzlichen Regelung des Einsatzes aber abgelehnt. Dazu sagt Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:

„Die Entscheidung der Landesregierung, den FDP-Antrag zur gesetzlichen Regelung des Einsatzes von Drohnen durch Behörden abzulehnen, stellt einen alarmierenden Schritt in Richtung einer unkontrollierten Überwachungsgesellschaft dar. Dieser Beschluss ignoriert die grundlegenden Rechte und die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger, indem er Behörden erlaubt, ohne klare gesetzliche Einschränkungen Drohnen für Beobachtungszwecke einzusetzen. Die Vielfalt der möglichen Einsatzbereiche – von der Überprüfung von Bauvorschriften bis hin zur Überwachung von Schulhöfen – öffnet Tür und Tor für einen massiven Eingriff in die persönliche Lebensgestaltung der Menschen!

Das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für solche Maßnahmen, wie vom Verfassungsgerichtshof Bayern deutlich gemacht, untergräbt das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die informationelle Selbstbestimmung. Der Beschluss zeigt, dass die Anwendung von Drohnentechnologie zur Überwachung von Privatgrundstücken ohne entsprechende rechtliche Grundlage nicht nur einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre darstellt, sondern auch rechtswidrig ist!

Die Entscheidung des NRW-Innenausschusses, eine gesetzliche Regelung abzulehnen, ist daher nicht nur eine Missachtung der Empfehlungen von Sachverständigen und des ausdrücklichen Wunsches nach Schutz der Bürgerrechte. Das ist ein direkter Angriff auf die Grundrechte der Menschen in NRW! CDU und Grüne müssen sich der Verantwortung stellen, die sie mit dieser Entscheidung für die Aushöhlung der Bürgerrechte übernehmen. Es ist Zeit, dass alle politischen Kräfte zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Technologie zum Wohle aller eingesetzt wird und nicht als Werkzeug dient, um staatliche Überwachung auszuweiten!“

Weitere Informationen

» Rheinische Post: Wenn Behörden Drohnen über Privatgärten kreisen lassen

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