Kinderschutz als Gemeinschaftsaufgabe - Strategie in der StädteRegion Aachen
21. April 2021
Antrag der FDP-Fraktion in der StädteRegion Aachen vom 20. April 2021
Sehr geehrter Herr Timmermanns,
hiermit möchten wir Sie höflich bitten, den Tagesordnungspunkt: "Kinderschutz und Maßnahmen vor sexuellem Missbrauch - Strategie in der StädteRegion Aachen" in die Tagesordnung des nächsten Kinder- und Jugendhilfeausschusses aufzunehmen.
Die StädteRegion hat mehrheitlich den Antrag auf Einführung eines Kinderschutzbeauftragten abgelehnt. Da wir als FDP weiterhin von der Wichtigkeit dieses Themas überzeugt sind, verfolgt dieser Antrag eine neue Stoßrichtung.
Seit März 2020 liegt der Jahresbericht der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission) des Landtages NRW für den Berichtszeitraum 2020 vor. Nach Anhörung vieler Sachverständigen und der kommunalen Spitzenverbände wird auf Seite 9 des Berichts folgendes ausgeführt:
„Kinderschutz sollte in den Kommunen als Gemeinschaftsaufgabe verstanden werden. Nach § 3 KKG besteht zwar die Verpflichtung zur Vernetzung, die Qualität und Regelungstiefe ist nach Einschätzung der gehörten Sachverständigen aber in NRW sehr unterschiedlich ausgeprägt. Als beispielgebend werden die Netzwerke der 'Frühen Hilfen' angesehen. Deren Ausgestaltung könnte analog auch für die Strukturen für Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen herangezogen werden.
Analog zu den Frühen Hilfen wird angeregt, eine klare personelle Aufgabenzuweisung in jedem Jugendamt für die Vernetzungsarbeit zu bestimmen. Bei der Vernetzungsarbeit müssen die unterschiedlichen Rollen und professionellen Perspektiven beachtet und in Einklang miteinander gebracht werden. In Deutschland herrsche im Bereich des ASD Personalmangel. Es fehlen deutschlandweit etwa 3.000 Personen für dieses Tätigkeitsfeld. Das Berufsfeld der Sozialen Dienste werde als wenig attraktiv charakterisiert und sei mit einer hohen Fluktuation versehen. Dies hänge weniger mit der Bezahlung, als mit der hohen Belastung durch konkret empfundene Verantwortung und komplexer Rechtslage zusammen: Mitarbeitende des ASD treffen im wahrsten Sinne des Wortes 'Schicksalsentscheidungen', was eine hohe Professionalität und stabile professionelle Austauschmöglichkeiten erfordere.
Nicht alle Jugendämter in NRW verfügen über ausreichend Ressourcen, dies sicherzustellen. Kinderschutz sei zudem kein Pflichtmodul im Rahmen des Studiums der Sozialen Arbeit, weshalb sich gerade jüngere Fachkräfte und Berufsanfänger im ASD schnell überfordert fühlen können. Die Fort- und Weiterbildungsmäglichkeiten für Mitarbeitende des ASD seien in den Jugendämtern ganz unterschiedlich gestaltet. Bei weitem nicht alle Jugendämter nutzen den Rat und die Unterstützung der vorhandenen auf Kinderschutz spezialisierten Fachstellen. In diesem Kontext werde die Einrichtung einer Landesfachstelle als sinnvoll angesehen.
Eine flächendeckende Einrichtung von spezialisierten Fachstellen in allen Kommunen und Kreisen werde hingegen als nicht sinnvoll angesehen. Kinderschutz und sexueller Missbrauch müsse darüber hinaus auch verbindlicher Bestandteil in Fortbildungen für Kinder- und Jugendärzte, Familienrichterinnen und -richter, Anwälte und Verfahrensbeistände werden. Dabei seien insbesondere auch die Kompetenzen der Fachberatungsstellen gerade und besonders hinsichtlich Täterstrategien miteinzubeziehen.
Es müsse stärker dafür Sorge getragen werden, dass die Belange der Kinder bei allen Beteiligten im Vordergrund stehen, die offensichtlich insbesondere in der Justiz schnell aus dem Blick geraten. Kontrovers wurde die Frage der Fachaufsicht diskutiert. Bei der hohen Zahl der Jugendämter in NRW und der unterschiedlichen Praxis drängt sich die Frage nach einer verbindlichen Fachaufsicht auf. Ob diese aber bei den Landesjugendämtern liegen solle, wird seitens der kommunalen Spitzenverbänden und Landesjugendämtern einerseits und Freier Wohlfahrtspflege und Kinderschutz-Organisationen andererseits unterschiedlich beantwortet.
Um die Ziele, die mit der Einrichtung einer Fachaufsicht verbunden werden, zu erreichen, solle geprüft werden, ob man durch ein Landesausführungsgesetz Kinderschutz zum SGB VIII verbindliche Standards setzen könne. Darüber hinaus wird die Prüfung der Einführung eines Landespräventionsgesetzes angeregt. Fachkräften unterschiedlicher Stellen müsse darüber hinaus bei Kindeswohlgefährdungen mehr Sicherheit beim Umgang mit dem Thema Datenschutz gegeben werden. Die Empfehlungen der Landesjugendämter werden hier als konkretisierungs- bzw. ergänzungswürdig empfunden.“
Daher beantragen wir:
a) Der Städteregionstag wird auf der Grundlage des Jahresberichts der Kinderschutzkommission des Landtages NRW von 2020 eine klare personelle Aufgabenzuweisung in dem eigenen städteregionalen Jugendamt analog zu den Frühen Hilfen für die Vemetzungsarbeit im Bereich Kinderschutz bestimmen.
b) Die weiteren städteregionalen Kommunen werden gebeten, entsprechend dem Jahresbericht der Kommission zur Wahrung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission) NRW für 2020 analog zu den Frühen Hilfen in den eigenen Jugendämtern Vorkehrungen zu treffen.
Die FDP-Fraktion ermächtigt die Verwaltung, einen vom zuvor formulierten Beschlussvorschlag abweichenden Beschlussvorschlag in die Sitzungsvor1age aufzunehmen, sofern dieser abweichende Beschlussvorschlag entsprechend begründet wird.
Mit freundlichem Gruß
gez.
Georg Helg
Fraktionsvorsitzender