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FDP Kreisverband Aachen-Land

Senioren- und Betreuungszentrum ohne weitere Infektionen

30. Januar 2021

Hygienevorschriften werden streng eingehalten. Impfungen verlaufen erfolgreich.

SBZ

Nachfolgend das Antwortschreiben von Herrn Müller, Verwaltungsdirektor und Heimleiter des Senioren- und Betreuungszentrums (SBZ), auf die Anfrage der FDP-Städteregionsfraktion vom 21.01.2021 bzgl. der aktuellen Situation infolge der Corona-Pandemie

Sehr geehrte Frau Göbbels,
sehr geehrte Frau Stadel mann,
sehr geehrte Damen und Herren,

da die letzte Information über die Auswirkung der Corona-Pandemie auf das Senioren- und Betreuungszentrum der Städteregion Aachen in Eschweiler durch die Verwaltung mit Mitteilungsvorlage 2020/0487 vom 03.09.2020 bereits über vier Monate her ist, kann ich Ihr begründetes Interesse an dem aktuellen Stand sehr gut nachvollziehen.

Es freut mich, Ihnen in diesem Zusammenhang mitteilen zu können, dass es seitdem keine weiteren Infektionen bei Bewohnerinnen, Bewohnern und Mitarbeitenden gegeben hat. Dies ist bestimmt auch die Folge unseres konsequent umgesetzten Hygiene- und Testkonzepts.

Nach dem ersten Lockdown wurde die Allgemeinverfügung "Pflege und Besuche" erlassen. Danach darf jeder Bewohner täglich mindestens zweimal Besuch empfangen. Finden die Besuche im Inneren der Einrichtung statt, so dürfen maximal zwei Besucher je Termin erscheinen. Finden die Besuche außerhalb des Gebäudes statt, dürfen vier Besucher zu einem Termin kommen. Die Besuche darf man zeitlich nicht unter einer Stunde einschränken. In unserem Haus müssen alle Besuche im Vorfeld auf den Stationen bei den Wohnbereichsleitungen angemeldet werden. Diese angemeldeten Besuche werden einer Empfangsdame mitgeteilt, welche die Besucher begrüßt und die Besuche auf den Stationen oder in den Gemeinschaftsräumen koordiniert. Diese Empfangsdame achtet auch peinlich genau darauf, dass Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden und Schutzkleidung angelegt wird. Daneben muss bei jedem Besuch auch ein Screening-Bogen ausgefüllt werden, in dem der Gesundheitszustand des Besuchers abgefragt wird. Diese Begleitung der Besuche ist sehr aufwendig, dafür ist eine Vollkraft täglich von 9.30 bis 18.00 Uhr abgestellt. Natürlich dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner des Senioren- und Betreuungszentrums die Einrichtung auch wieder für Einkäufe, Spaziergänge und Besuche außerhalb des Geländes verlassen. Dies wurde insbesondere über die Weihnachtsfeiertage gerne genutzt. An dieser Allgemeinverfügung hat sich auch durch den zweiten Lockdown nichts geändert. Die gegenseitigen Besuche finden also unverändert in gewohnter Weise statt.

Seit Ende Oktober vergangenen Jahres ist die Corona-Testverordnung in Kraft. Gemäß dieser Corona-Testverordnung haben wir im Senioren- und Betreuungszentrum der Städteregion Aachen in Eschweiler ein Testkonzept für die Bereiche stationär, ambulant und Tagespflege erstellt. Diese Testkonzepte wurden von der WTG-Behörde der Städteregion Aachen in Eschweiler genehmigt. Gem. diesen Testkonzepten wird im stationären Bereich jeder Bewohner, der überwiegend in der Einrichtung verbleibt, einmal wöchentlich mittels Schnelltest auf eine Corona-Infektion getestet. Bewohner, die die Einrichtung regelmäßig verlassen, werden genauso wie alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen alle drei Tage mittels Schnelltest überprüft. Besucher des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen müssen sich bei jedem Besuch einem Schnelltest unterziehen. Während die Bewohnerinnen und Bewohner und Mitarbeitenden auf den Pflegestationen während der regulären Arbeitszeit getestet werden, musste für die übrigen Mitarbeiter sowie für die Besucher ein Testzentrum eingerichtet werden. In diesem Testzentrum sind täglich von 9.30 bis 18.00 Uhr zwei Vollkräfte mit den Schnelltests und deren Dokumentation beschäftigt. Bei diesen Vollkräften handelt es sich um eine medizinische Fachkraft und eine Verwaltungsmitarbeiterin. Diese Mitarbeiter werden mit den entsprechenden Überstundensätzen zusätzlich zur normalen Tätigkeit vergütet.

Bei der Beschaffung von Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel, Hygienematerial und auch Schnelltests gibt es derzeit keine Probleme. Die für das Testzentrum und für die Sachmittel aufgewendeten Gelder können unkompliziert gem. dem Corona-Rettungsschirm nach § 151 Abs. 2 und 3 SGB XI bei den Pflegekassen geltend gemacht werden. Die Erstattung erfolgt umgehend. So hat das Senioren- und Betreuungszentrum der Städteregion Aachen in Eschweiler bislang auch keine negativen finanziellen Auswirkungen aus der Corona-Pandemie erfahren. Eine Spitzabrechnung der Geltendmachung steht allerdings noch aus.

Mittlerweile sind auch schon zwei Impftermine im Senioren- und Betreuungszentrum der Städteregion Aachen in Eschweiler durchgeführt worden. Am 29. und 30.12.2020 wurden die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Mitarbeiter der Einrichtung erstmalig geimpft. Am 20. und 21. Januar dieses Jahres fand der zweite Impftermin statt. Bei diesem Impftermin wurde uns zugestanden, dass wir Mitarbeiter, die man beim ersten Impftermin nicht erreicht hat und auch Bewohnerinnen und Bewohner, die beim ersten Impftermin im Krankenhaus waren oder seitdem neu aufgenommen worden sind, zusätzlich mit zu impfen. Für diese Personen wird Anfang Februar noch einmal ein dritter Termin eingerichtet. Danach sind 95% aller stationären Bewohnerinnen und Bewohner, 100% der Tagespflegegäste und 70% der Mitarbeitenden geimpft und hoffentlich mit dem entsprechenden Schutz gegen das Corona-Virus versehen. Derzeit bemühen wir uns, Impftermine für die über 80jährigen unseres Betreuten Wohnens zu bekommen, damit auch diese den Schutz vor dem Virus erlangen.

Der Impfschutz der Bewohnerinnen und Bewohner und Mitarbeitenden wird nicht dazu führen, dass wir von unserem bewährten Hygiene-, Besuchs- und Testkonzept abweichen. Es ist uns allerdings der Druck der durch die Angst um das Leben und die Gesundheit unserer Bewohnerinnen und Bewohner und Mitarbeitenden stets präsent war, genommen. So kann man auch wieder verstärktes soziales Miteinander über die Stationsgrenzen hinweg zulassen.

Sehr geehrte Frau Göbbels, sehr geehrte Frau Stadelmann, sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, Ihnen mit obigen Angaben zunächst weitergeholfen zu haben. Eine ausführliche Berichterstattung werde ich bei der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses im März dieses Jahres geben.

Bis dahin verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Müller
Verwaltungsdirektor/Heimleiter


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