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FDP Kreisverband Aachen-Land

Krieg in der Ukraine - FAQ zur aktuellen Lage

17. März 2022

von Otto Fricke MdB, Stand: 14.03.2022

Hinweis: Angesichts der volatilen Lage in der Ukraine werden die zusammengestellten Informationen fortlaufend aktualisiert. Bitte verwendet nur die aktuellste Fassung. Diese Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll bei der Beantwortung von Fragen unterstützen.

Flagge der Ukraine


Krieg in der Ukraine - FAQ zur aktuellen Lage


Was bedeutet der Angriff Russlands auf die Ukraine für Europa?

Der völkerrechtswidrige Angriff Putins auf die Ukraine markiert eine geopolitische Zeitenwende und die mutwillige Zerstörung der europäischen Sicherheitsordnung, die wir nach dem Ende des Kalten Krieges geschaffen haben. Es ist das erste Mal seit über 80 Jahren, dass auf europäischem Boden ein Land einen großflächigen militärischen Überfall auf ein friedliebendes Nachbarland gestartet hat. Das ist das vorläufige Ende aller Hoffnung auf Frieden, und es ist das Ende aller Illusionen über Putins Russland. In dieser Zeit der Entscheidung ist Klarheit gefordert, wo wir stehen. Die Ukraine ist ein souveräner Staat, und sie hat von ihrem Recht Gebrauch gemacht, über ihre Zukunft zu entscheiden. Sie hat sich gegen Autoritarismus entschieden. Sie hat sich, bei allen eigenen Schwächen, für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit entschieden und dafür ist sie angegriffen worden. Der Angriff auf die Ukraine ist deshalb nicht nur der Überfall auf einen souveränen Staat. Es ist ein Angriff auf eine Werteordnung, an ganz vielen Stellen auch auf unsere Werteordnung.

Der Angriff bedeutet leider auch das Scheitern aller bisherigen diplomatischen Bemühungen. Dennoch war es richtig, dass wir diplomatische Lösungen gesucht und diejenigen unterstützt haben, die sich um Gespräche mit dem russischen Präsidenten bemüht haben. Wir dürfen auch in Zukunft nicht auf Diplomatie verzichten.

Müssen wir mit weiteren russischen Militärangriffen rechnen?

Die Bundesregierung setzt sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für eine sofortige Waffenruhe und den unverzüglichen und vollständigen Abzug der russischen Truppen von ukrainischem Territorium ein. Solange eine Waffenruhe nicht erreicht werden kann, ist davon auszugehen, dass der Überfall auf die Ukraine andauern wird. Derzeit gibt es keine Hinweise auf einen Angriff Putins auf das NATO-Bündnisgebiet. Sollte allerdings ein NATO-Partnerland von Russland angegriffen werden, gilt der NATO-Bündnisfall nach Artikel 5 des NATO-Vertrages. Deutschland steht zur Beistandspflicht der NATO.

Wie reagiert Deutschland auf den russischen Überfall?

Nach Putins Aggression hat die deutsche Bundesregierung entschieden, der Ukraine, und damit in ein Krisengebiet, Waffen zu liefern. Sie hat bereits 1000 Panzerabwehrwaffen und 500 Boden-Luft-Raketen aus Bundeswehr-Beständen an die Ukraine geliefert. Hinzu sollen 2700 Flugabwehrraketen vom Typ «Strela» aus ehemaligen DDR-Beständen kommen, die jetzt geliefert werden sollen. Die Bundesregierung hat darüber hinaus den Weg freigemacht für die Lieferung von mehreren Haubitzen aus DDR-Beständen, die sich zurzeit in Estland befinden, sowie für 400 Panzerfäuste aus deutscher Produktion, die zuvor an die Niederlande geliefert wurden.

Zugleich stärkt die Bundesregierung die Ostflanke der NATO. Die Bundeswehr stellt hierfür bereit:

  • Litauen: Rund 900 Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der NATO-Mission „Enhanced Forward Presence“,
  • Rumänien: Sechs Eurofighter im Rahmen der NATO-Mission „Enhanced Air Policing South“.
  • Slowakei: Rund 200 Soldatinnen und Soldaten für die Aufstellung einer multinationalen Battle Group sowie weitere Kräfte zur Luftverteidigung,
  • Marineeinheiten in der Ostsee und im Mittelmeer.
  • Die Bundesregierung ist auch bereit, sich mit Luftabwehrraketen an der Verteidigung des Luftraums unserer NATO-Alliierten in Osteuropa zu beteiligen.


Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis und steht für den Schutz seiner Mitglieder ein. Die Ukraine ist kein NATO-Mitglied. Deshalb werden sich die NATO-Mitgliedsländer auch nicht aktiv an militärischen Aktionen in der Ukraine beteiligen.

Wie können wir die Sicherheit Deutschlands gewährleisten?

Um unsere Freiheit und Demokratie zuverlässig zu schützen, brauchen wir eine leistungsfähige Bundeswehr. Bundeskanzler Scholz und Bundesfinanzminister Lindner haben am 27. Februar ein einmalig verfassungsrechtlich abgesichertes Sondervermögen zur Ausstattung der Bundeswehr von 100 Mrd. Euro angekündigt. Diese Mittel sollen in den nächsten Jahren zweckgebunden für notwendige Investitionen in die Streitkräfte genutzt werden.

Zudem haben Bundeskanzler Scholz und Bundesfinanzminister Linder angekündigt, durch die zusätzlichen Investitionen aus dem Sondervermögen bereits ab diesem Jahr insgesamt zwei Prozent des BIPs in unsere Verteidigung zu investieren. Damit erfüllt die Bundesregierung die von ihr mit beschlossenen Vorgaben des NATO-Gipfels 2014 in Wales, als dieses Zwei-Prozent-Ziel erstmals in einem Gipfeldokument festgehalten wurde.

Wie wird das Sondervermögen ausgestaltet und wofür wird das Geld ausgegeben?

Wir werden mit einem weiteren Gesetz ein neues Bundeswehr-Sondervermögen errichten und diesem 100 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Dies ist notwendig, da bei der Bundeswehr in den letzten circa 15 Jahren notwendige Investitionen und Materialbeschaffungen ausblieben oder auf spätere Haushaltsjahre verschoben wurden. Mit Blick auf die akuten sicherheitspolitischen Herausforderungen sollen mit den zusätzlichen Mitteln bestehende Fähigkeitslücken bei der Bundeswehr schnell geschlossen werden. Ziel ist es, dass die Bundeswehr zügig für ihre Aufgaben in der NATO und der Landesverteidigung optimal ausgerüstet ist.

Das Instrument des Sondervermögens hilft dabei, in den nächsten Jahren planungssicher alles was notwendig und sinnvoll ist dann finanzieren zu können, wenn es lieferbar ist. Es wird einen Wirtschaftsplan erhalten, der klare Zweckbindungen für die 100 Mrd. Euro festlegen wird, so dass auch nur die Ausgaben getätigt werden können, die vom Parlament beschlossen wurden.

Wie verhält sich das Sondervermögen zur Schuldenbremse?

Die für die meisten bis vor kurzem noch unvorstellbare geopolitische Zeitenwende durch einen völkerrechtswidrigen Angriff Putins in Europa und einen Krieg direkt an den Außengrenzen der NATO erfordern besondere Maßnahmen. Das Sondervermögen wird als eine einmalige Notmaßnahme in außerordentlichen Krisenzeiten ausschließlich für festgelegte Verteidigungszwecke im Grundgesetz abgesichert, ohne die Schuldenbremse dabei zu verändern. Wie von der Schuldenbremse (Art. 115 GG) vorgeschrieben, ist beabsichtigt, die für die Ausrüstung der Bundeswehr aufgenommenen Schulden, genau wie die zusätzlichen Schulden zur Bewältigung der Corona-Pandemie, über einen noch festzulegenden Zeitraum in gleichen Jahresraten tilgen. Gleichzeitig halten wir an dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel fest, wenn irgend möglich, ab 2023 wieder die Schuldenbremse einzuhalten.

Was tut Deutschland neben der Verbesserung seiner militärischen Sicherheit?

Nicht alle Bedrohungen der Zukunft lassen sich mit militärischen Mitteln einhegen. Deshalb werden wir unsere Resilienz stärken – technisch und gesellschaftlich – zum Beispiel gegen Cyberangriffe und Desinformationskampagnen; gegen Angriffe auf unsere kritische Infrastruktur und Kommunikationswege.

Auch im Bereich der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit werden wir unsere Unterstützung weiter fortführen. Deutschland ist in der Ukraine mit rund 1,83 Mrd. Euro seit 2014 neben den USA größter bilateraler Geber im zivilen Bereich. Wir haben mit dieser Förderung dazu beigetragen, dass sich eine starke Zivilgesellschaft bilden konnte. Wie wichtig diese ist, sehen wir aktuell beim Widerstand in der Ukraine und bei den Demonstrationen in Russland.

Welche multinationalen Reaktionen gab es bislang?

Der Europarat hat bereits erste Konsequenzen gezogen und Russland die Vertretungsrechte vorübergehend entzogen. Eine Teilnahme russischer Diplomaten und Delegierter an Sitzungen des Europarates ist damit aktuell nicht möglich.

Eine Resolution im UN-Sicherheitsrat gegen den Einmarsch Russlands in die Ukraine ist am russischen Veto gescheitert. Die UN Generalversammlung hat sich am 02. März 2022 in ungewöhnlicher Geschlossenheit gegen den Krieg in der Ukraine gestellt und Russland zum sofortigen Truppenabzuge aufgefordert. 141 der 193 Mitgliedsstaaten stimmten für die entsprechende UN-Resolution, 35 enthielten sich und fünf Mitgliedsländer stimmten dagegen.

Welche Sanktionen haben die europäischen Länder ergriffen?

Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben Sanktionen in nie gekanntem Ausmaß ergriffen und behalten sich weitere Sanktionen vor.

  • Finanzsektor: 70 Prozent des russischen Bankenmarktes und wichtige staatliche Unter-nehmen – auch im Verteidigungsbereich – werden von den wichtigsten Kapitalmärkten abgeschnitten. Zusätzlich schließen wir wichtige russische Banken vom Banken-Kommunikationsnetz SWIFT aus. Transaktionen der russischen Zentralbank werden untersagt. Damit wird die Nutzung eines großen Teils der Währungsreserven Russlands zur Stabilisierung des Rubel-Wechselkurses und zur Stützung von in Schieflage geratener Banken und Unternehmen verhindert.
  • Energiesektor: Es werden insbesondere Exportverbote verhängt, die es Russland unmöglich machen, seine Ölraffinerien zu modernisieren.
  • Transportsektor: Der Verkauf von Flugzeugen und Ausrüstung an russische Fluggesell-schaften wird verboten.
  • Industriesektor: Der Zugang Russlands zu wichtigen Technologien wie Halbleitern oder modernster Software wird beschränkt.
  • Visavergabe: Diplomaten und verwandte Gruppen sowie Geschäftsleute verlieren ihren privilegierten Zugang zur EU.
  • Flugverbot: Zusammen mit anderen europäischen Ländern hat Deutschland seinen Luftraum für drei Monate für russische Flugzeuge gesperrt.


Eine detaillierte Übersicht mit weiterführenden Antworten bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Sanktionen-Russland/faq-russland-sanktionen.html

Gegen wen richten sich die Sanktionen?

Die Maßnahmen sind sofort nach dem Beginn von Putins Angriff auf die Ukraine gemeinsam in Europa und in Absprache mit unseren transatlantischen Partnern ergriffen worden. Sie sollen Putin von seinem Aggressionskurs abbringen und zielen auf die russische Wirtschaft und die sogenannte politische Elite. Sie sind nicht gegen die russische Bevölkerung gerichtet. Wir danken der tapferen russischen Zivilgesellschaft, die gegen das Regime in Russland protestiert.

Wie hilft Deutschland den Vertriebenen?

Deutschland ist auf eine Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine in einem gewissen Umfang vorbereitet. Viele Menschen in unserem Land, aber auch Städte und Kommunen haben bereits ihre Hilfe angeboten. An der deutsch-polnischen Grenze stellt sich die Bundespolizei auf Flüchtlinge aus der Ukraine ein.

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bereitet sich auf umfassende Hilfsmaßnahmen für die Zivilbevölkerung in der Ukraine vor. Das DRK unterstützt bereits seit 2017 Menschen, die in der Ostukraine nahe der Kontaktlinie leben, mit monatlichen Bargeldhilfen. Seit vergangener Woche ist ein DRK-Nothilfeexperte in Kiew, um einen substanziellen Beitrag des DRK zum Notfallplan des Ukrainischen Roten Kreuzes auszuarbeiten.

Die Bundesregierung stellt kurzfristig zusätzlich 10 Mio. Euro für das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) bereit, das in der Ukraine und in den Nachbarstaaten aktiv ist.

Die Deutsche Bahn ermöglicht Geflüchteten mit ukrainischem Pass oder Personalausweis, kostenlos alle Fernzüge aus Polen in Richtung Deutschland zu nutzen. Ziel ist es, den Flüchtenden die Weiterreise ab der Grenze zu erleichtern. Informationen hierzu sind auf der Seite der deutschen Bahn zu finden: https://www.bahn.de/info/helpukraine

Mit wie vielen Flüchtlingen ist zu rechnen?

Bislang sind die Menschen vor allem innerhalb der Ukraine geflohen. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) geht im Moment davon aus, dass bereits 2.504.893 Menschen in Nachbarländer geflüchtet sind, davon wohl etwa 1,5 Mio. nach Polen. Rund 225.000 Menschen seien in Ungarn und weitere Zehntausende in Nachbarländern wie Moldau, Slowakei und Rumänien (Stand: 10.03.2022).

In welche Länder könnten sie fliehen?

Polen ist zunächst wichtigstes Zielland ukrainischer Flüchtlinge, denn das Land teilt mit der Ukraine eine rund 500 Kilometer lange Grenze. Aber auch in die anderen Nachbarstaaten, nach Ungarn, in die Slowakei, Rumänien oder die Republik Moldau zieht es die Menschen. Viele werden auch nach Deutschland fliehen. Die Zahlen steigen täglich. Einige sind nach der Einreise auch bei Freunden und Verwandten untergekommen. Auskunft über aktuelle Zahlen lassen sich hier finden: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/ukrainische-fluechtlinge.html

Wie werden die Flüchtlinge in Deutschland verteilt?

Der so genannte Königsteiner Schlüssel regelt die Verteilung der Flüchtlinge in Deutschland. Entsprechend der Einwohnerzahlen würden die Flüchtlinge dann auf die Bundesländer verteilt werden.

Wie reagiert die Europäische Union?

Die EU sei auf eine Fluchtbewegung aus der Ukraine vorbereitet, teilte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit. Notfallpläne an den Außengrenzen sollen helfen, die Flüchtlinge sofort aufzunehmen und unterzubringen. „Sie sind willkommen“, betonte von der Leyen. Zudem will die EU auch diejenigen Menschen, die innerhalb der Ukraine auf der Flucht sind, unterstützen.

Müssen flüchtende Menschen aus der Ukraine Asyl beantragen?

Ukrainer können nach geltender Rechtslage mit biometrischen Reisedokumenten ohne Visum in die EU und auch für bis zu 90-tägige Aufenthalte nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten. Mit Ablauf der 90 Tage kann die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde um weitere 90 Tage verlängert werden.

Am 03. März wurde die sogenannte „Massenzustrom-Richtlinie“ der EU aktiviert. Konkret bedeutet das: Ukrainische Flüchtende bekommen automatisch einen Aufenthaltsstatus („vorübergehender Schutz“). Dieser ist ein Jahr gültig und kann zweimal um weitere sechs Monate verlängert werden.

Wird es Evakuierungsflüge geben? Für deutsche und ukrainische Staatsangehörige?

Der Luftraum über der Ukraine ist aktuell gesperrt.

Eine Evakuierung von deutschen Staatsangehörigen oder ukrainischen Staatsangehörigen durch deutsche Behörden ist derzeit nicht vorgesehen.

Deutsche in der Ukraine sind aufgefordert, sofort das Land auf einem möglichst sicheren Weg zu verlassen und falls dies nicht möglich ist, an einem geschützten Ort zu bleiben.

Was unternimmt die Bundesregierung, um deutschen Staatsbürgern zu helfen?

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Botschaften sind vor Ort in den Grenzregionen von Polen, Rumänien, Ungarn, der Slowakei und der Republik Moldau zur Ukraine zur Unter-stützung deutscher Staatsangehöriger.

Für Deutsche, die sich noch in der Ukraine aufhalten, hat das Auswärtige Amt eine Krisenhotline +49 (0) 30 / 5000 3000 eingerichtet.

Gelten Corona-bedingte Einreisebeschränkungen? Welche Nachweise sind erforderlich?

Die Empfehlungen des EU-Rates zur Beschränkung von Reisen in Europa (Ratsempfehlung 2020/912) gestatten unter anderem Reisen von Personen, die internationalen Schutz oder Schutz aus anderen humanitären Gründen benötigen. Die Vorgaben der Coronavirus-Einreiseverordnung sind unabhängig davon grundsätzlich zu beachten. Die Ukraine ist jedoch ab dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Damit besteht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr.

Die Bundespolizei wird bei Kriegsflüchtlingen und Vertriebenen pragmatisch mit der Situation umgehen. So werden unter anderem freiwillige Tests bei der Einreise an der Grenze angeboten. Bei Covid-Symptomen werden medizinische Fachkräfte konsultiert.

Ist eine Einreise nach Deutschland auch ohne biometrischen Reisepass möglich?

Da der Luftverkehr aus der Ukraine aktuell eingestellt ist, können ukrainische Staatsangehörige derzeit nicht unmittelbar in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Wie die Einreise in den Schengenraum über einen an die Ukraine angrenzenden Mitgliedstaat der Europäischen Union konkret ausgestaltet ist, obliegt dem betroffenen Mitgliedstaat.

Ukrainische Staatsangehörige können seit 2017 mit biometrischem Pass nach EU-Recht für Kurzzeitaufenthalte visumfrei in die EU einreisen. Ukrainische Staatsangehörige mit einem nicht-biometrischen Pass benötigen für die Einreise dem gegenüber grundsätzlich ein Visum. Ein Mitgliedstaat kann jedoch für die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen Ausnahmen zulassen.

In den ukrainischen Nachbarstaaten halten sich derzeit kleine Teams der deutschen Auslandsvertretungen Warschau, Krakau, Chisinau, Bratislava, Bukarest und Budapest bereit, um bedarfsweise an einzelnen Grenzübergängen Präsenz zu zeigen und vorrangig konsularische Unterstützung für deutsche Ausreisende aus der Ukraine zu leisten, ggf. aber auch zu Visaanträgen sowie zu pandemiebedingten Einreisefragen Auskunft zu geben.

Was tut die Bundesregierung, um von russischer Energie unabhängiger zu werden?

Die Importanteile fossiler Energiequellen aus Russland liegen für Öl bei 35 Prozent, für Kohle bei 50 Prozent und für Gas bei 55 Prozent. Ziel ist es, die hohe Abhängigkeit von russischen Importen bei fossilen Energieträgern zu überwinden. Dies gelingt zum einen über eine kurzfristige Diversifizierung der Lieferquellen. Wichtigster Schlüssel für mehr Energie-Souveränität bleibt aber die Energiewende, Stichwort: Freiheitsenergie. Der massive Ausbau der erneuerbaren Energien ist deshalb auch eine Frage der nationalen und europäischen Sicherheit. Darüber hinaus streben wir Importpartnerschaften für klimafreundlichen Wasserstoff an.

Das BMWK bereitet Maßnahmen vor, die sehr schnell beschlossen und umgesetzt werden können. Dazu gehört vor allem eine Beschleunigung der Verfahren, damit Genehmigungszeiten zum Beispiel bei Windkraftanlagen oder neuen Importterminals deutlich verkürzt werden.

Hat Deutschland ausreichend Reserven an Öl und Gas?

Wirtschaftsminister Habeck versichert, dass Deutschland bei der Energieversorgung sicher über den Winter komme. Die Füllstände der Gasspeicher sind mit rund 30 Prozent wieder auf einem normalen Niveau für Ende Februar, nicht zuletzt durch die Beschaffung über so genannte Long Term Options (LTOs, s.u.).

Zudem wird der Aufbau einer Gas- sowie einer Kohlereserve geplant.

In Deutschland wird eine strategische Ölreserve vorgehalten, um schnell und wirksam auf regionale Versorgungsstörungen reagieren zu können.

Im Gasbereich existiert anders als bei Öl derzeit noch keine strategische Reserve. Russland hat seit November 2021 nur noch Langfrist-Verträge bedient, was zu etwa 30 Prozent geringeren Gasimporten aus Russland geführt hat. Die Folge sind hohe Preise beim Gas.

Wie will die Bundesregierung die Versorgungssicherheit mit Gas weiter sicherstellen?

Zur kurzfristigen Sicherung der Speicherstände können weiter über LTOs zusätzliche Kapazi-täten am Markt beschafft werden. LTOs sind Sonderausschreibungen, die ergriffen werden, um zusätzliche Kapazitäten am Markt einzukaufen. Im Dezember 2021 und Januar sowie Februar 2022 fanden LTO-Sonderausschreibungen zur zusätzlichen Absicherung der Versor-gungssicherheit statt. Alle Sonderausschreibungen zeigten Wirkung und führten zur beabsich-tigten Sicherung von Gasmengen in den Speichern. Bei Bedarf könnten im März und April weitere Sonderausschreibungen erfolgen.

Mittelfristig ist die Schaffung einer Gasreserve das Ziel. Die Bundesregierung wird sicherstellen, dass Gasspeicher in Zukunft immer ausreichend gefüllt sind. Dazu erarbeitet das BMWK derzeit ein Gesetz. Ziel ist ein schnellstmögliches Inkrafttreten, damit das Gesetz für den nächsten Winter seine Wirkung entfalten kann.

Die Bundesregierung wird sehr schnell zwei Flüssiggas-Terminals in Brunsbüttel und Wil-helmshaven bauen. Wichtig ist, dass diese perspektivisch auch H2-ready, also nutzbar für Wasserstoff sind.

Ist zu erwarten, dass es zu einem Lieferstopp von russischem Gas nach Deutschland kommt?

Aktuell importiert Deutschland mehr als die Hälfte seines Gases aus Russland. Zwar gilt ein Lieferstopp von russischem Gas nach Deutschland als unwahrscheinlich, aber ausgeschlossen werden kann derzeit nichts.

Werden die Gaspreise durch den Krieg in der Ukraine weiter steigen?

Die Gaspreise haben sich bereits vor Kriegsbeginn vor allem pandemiebedingt auf einem hohen Niveau bewegt. Der Einmarsch Russlands in die Ukraine hat die Märkte weiter verunsichert und zu starken Preissteigerungen geführt. Die weitere Entwicklung ist unklar, Beobachter erwarten keinen schnellen Rückgang der Gaspreise.

Sollte Deutschland nun wieder auf Kohle und Atomkraft setzen?

Die Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke kann nicht die Antwort auf eine Energie-krise sein. Eine Prüfung der zuständigen Bundesministerien hat ergeben, dass eine Laufzeitverlängerung der drei noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke über das Jahresende hinaus kurzfristig keine Entlastung für den Winter 2022/23 bringen würde. Wir haben endlich rechtssicher den Ausstieg vereinbart und gerade vor dem Hintergrund der komplizierten Sicherheitserwägungen sollten wir daran festhalten.

Der Kohleausstieg hing immer schon von der Versorgungssicherheit ab. Deshalb heißt es schon im Koalitionsvertrag, dass wir idealerweise 2030 aussteigen wollen, wenn die Versor-gungssicherheit gewährleistet ist. Das gilt weiterhin. Einzelne Schritte auf dem Weg dorthin müssen allerdings überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Deutschland sollte aber nun erst recht auf einen verstärkten und beschleunigten Ausbau der Erneuerbarer Energien setzen, da dies die nachhaltigste und auch kostengünstigste Form der Energiegewinnung ist. Dafür ist es auch wichtig, dass wir Planungen und Genehmigungen massiv beschleunigen.

Was tut die Bundesregierung, damit die Energiepreise einigermaßen bezahlbar bleiben?

SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP haben sich im Koalitionsausschuss am 23. Februar auf Ent-lastungen in Höhe von 13 Mrd. Euro geeinigt, um die höheren Energiepreise auszugleichen:

  • Die Strompreise werden sinken, weil die EEG-Umlage zum 1. Juli entfällt. Dadurch spart ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden rund 89 Euro, bei einem Verbrauch von 6.000 Kilowattstunden rund 133 Euro.
  • Die höheren Spritpreise werden ausgeglichen, indem die Pendlerpauschale rückwirkend zum 1. Januar auf 38 Cent angehoben wird; derzeit beträgt sie zwischen 30 und 35 Cent. Zudem können höhere Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
  • Damit das Heizen bezahlbar bleibt, erhält jeder Wohngeldempfänger, Azubi und Studierende einen Heizkostenzuschuss. Für eine Person beträgt er 135 Euro; bei zwei Personen 175 Euro und bei jeder weiteren Person je 35 Euro.
  • Für Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen, gibt es einmalig 100 Euro; für Kinder, die in armen Familien aufwachsen, wird es ab dem 1. Juli 20 Euro monatlich mehr geben.
  • Menschen mit niedrigem Einkommen profitieren von einem höheren Grundfreibetrag: Der steuerfreie Anteil des Einkommens steigt von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro. Außerdem wird zum 1. Oktober 2022 der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht.


Wir werden die aktuellen Entwicklungen beobachten und weitere Optionen dementsprechend prüfen, dazu könnte unter anderem ein Krisenrabatt von 20ct pro Liter auf Kraftstoffe gehören.

» Krieg in der Ukraine - FAQ zur aktuellen Lage (PDF, 217 KB)

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