FDP-Landtagsfraktion NRW begrüßt viertes Bürokratieentlastungsgesetz
26. September 2024
Ralf Witzel MdL, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Sprecher für Haushalt und Finanzen sowie für Personal, Sprecher für Medien, Sprecher im Wahlprüfungsausschuss. Foto: FDP
Düsseldorf. Das geplante vierte Bürokratieentlastungsgesetz, das kommende Woche im Bundestag verabschiedet werden soll, sieht unter anderem die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Steuer- und Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre vor. Der frühere NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hält die Pläne für einen folgenschweren Skandal und ein „Hilfsprogramm" für diejenigen, die Steuern hinterziehen wollen. NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk (CDU) wirft der Ampelkoalition vor, mit dem Gesetz zum „Helfer beim Steuerbetrug" zu werden.
Hierzu sagte Ralf Witzel, stellvertretender Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, gegenüber „Neue Westfälische“:
„Das neue Gesetz stellt eine Erleichterung für zahlreiche ehrlich wirtschaftende Unternehmen dar, besonders für kleine und mittlere Betriebe. Endlich weniger Papierkram und mehr Luft zum Atmen! Warum sollte ein Kioskbesitzer oder Fitnessstudiobetreiber seine Belege zehn Jahre lang aufbewahren müssen? Diese bürokratische Last gehört abgeschafft. Die Kritik am Bürokratieabbau ist völlig überzogen. Die meisten Steuerprüfungen werden von dieser Regelung gar nicht berührt. Nur in Ausnahmefällen, wie etwa bei Großbanken oder in Branchen mit hohem Betrugsrisiko, bleiben längere Prüfungszeiträume sinnvoll. Aber für den normalen Betrieb gilt: weniger Vorschriften, mehr Freiheit!
Es ist Zeit, der staatlichen Regulierungswut ein Ende zu setzen. Der Abbau von Bürokratie darf nicht ständig durch neue Ausnahmen und Sonderregelungen torpediert werden. Wenn wir wirklich etwas für die Entlastung der Wirtschaft tun wollen, müssen wir auch entschlossen handeln. So schaffen wir Raum für Wachstum und sichern Arbeitsplätze!“
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